Gesetzliche Basis:
- Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV), für weinhaltige Getränke ist speziell Artikel 22 relevant.
- Alkoholhaltige Getränke ab 1,2% vol. benötigen ein Zutatenverzeichnis.
So könnte beispielsweise der Abschnitt Nährwerttabelle und Zutatenverzeichnis aussehen, den Sie mit Hilfe von Wynelabel für ein E-Label für Glühwein erstellt haben:

Sie können das Zutatenverzeichnis eines weinhaltigen Getränkes mit Wynelabel wie folgt erstellen. Klicken Sie dazu im Reiter „ZUTATENVERZEICHNIS“ auf den Button „ZUTATENVERZEICHNIS BEARBEITEN“.

Das obige Zutatenverzeichnis ergibt sich durch folgende Auflistung im linken Bereich des Wynelabel-Zutatenverzeichnis-Editors. Im Video sehen Sie die Vorgehensweise im Einzelnen.

