Gesetzliche Basis:
- Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV), für weinhaltige Getränke ist speziell Artikel 22 relevant.
- Alkoholhaltige Getränke ab 1,2% vol. benötigen ein Zutatenverzeichnis.
So könnte beispielsweise der Abschnitt Nährwerttabelle und Zutatenverzeichnis aussehen, den Sie mit Hilfe von Wynelabel für ein E-Label für Glühwein erstellt haben:

Sie können das Zutatenverzeichnis eines weinhaltigen Getränkes mit Wynelabel wie folgt erstellen. Klicken Sie dazu im Reiter « ZUTATENVERZEICHNIS » auf den Button « ZUTATENVERZEICHNIS BEARBEITEN ».

Das obige Zutatenverzeichnis ergibt sich durch folgende Auflistung im linken Bereich des Wynelabel-Zutatenverzeichnis-Editors. Im Video sehen Sie die Vorgehensweise im Einzelnen.

